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Kinderfreibetrag-Rechner: Kindergeld oder Freibetrag?

Zu versteuerndes Einkommen und Zahl der Kinder eingeben und sehen, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist – mit Steuerersparnis, Grenzeinkommen und Tabelle für 2026.

Günstigerprüfung berechnen

Zu versteuerndes Einkommen vor Abzug der Kinderfreibeträge – steht im Steuerbescheid oder lässt sich grob als Bruttojahreseinkommen minus rund 20 % schätzen.

Günstiger ist Kindergeld Freibetrag spart nur 3.006 €
Kindergeld im Jahr 3.108 € 259 € im Monat je Kind
Steuerersparnis Freibetrag 3.006 € Freibeträge 9.756 €

Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.100 € lohnen sich in dieser Konstellation die Freibeträge. Unabhängig davon senken sie Soli und Kirchensteuer – hier um 0 € im Jahr.

Ab wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Kinderzusammeneinzeln
186.100 €45.500 €
290.900 €50.300 €
395.800 €55.200 €
4100.700 €60.100 €

Zu versteuerndes Einkommen im Jahr (vor Kinderfreibeträgen), ab dem die vollen Freibeträge mehr bringen als das Kindergeld; Tarif 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Je Kind 6.828 € Kinderfreibetrag und 2.928 € Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung – zusammen 9.756 € für beide Elternteile, also 4.878 € je Elternteil.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Bei zusammen veranlagten Eltern mit einem Kind ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.100 € im Jahr (vor Abzug der Freibeträge), bei zwei Kindern ab rund 90.900 €. Darunter ist das Kindergeld von 3.108 € im Jahr je Kind mehr wert.

Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?

Nein. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob Kindergeld oder Freibeträge günstiger sind (Günstigerprüfung). Sind die Freibeträge günstiger, wird das gezahlte Kindergeld der Steuer hinzugerechnet – man bekommt also nur die Differenz zusätzlich. Voraussetzung ist die Anlage Kind in der Steuererklärung.

Warum zählt der Kinderfreibetrag auch beim Soli und der Kirchensteuer?

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden immer so berechnet, als würden die Kinderfreibeträge abgezogen – auch wenn das Kindergeld günstiger ist. Das senkt beide Abgaben ohne eigene Prüfung.

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