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RVG-Rechner: Anwaltskosten berechnen

Gegenstandswert eingeben und die Anwaltsgebühren nach RVG berechnen – außergerichtlich, vor Gericht oder in der Berufung, mit Anrechnung, Auslagenpauschale, Umsatzsteuer und Gebührentabelle 2025.

Anwaltsgebühren berechnen

Anwaltskosten gesamt 572,21 € Außergerichtlich, inkl. USt.
Volle Gebühr (1,0) 354,50 € bei 5.000,00 € Gegenstandswert

Außergerichtliche Vertretung

PositionSatzBetrag
Geschäftsgebühr, Nr. 23001,3460,85 €
Auslagen, Nr. 700220,00 €
USt 19 %, Nr. 700891,36 €
Summe572,21 €

Nr. = Nummer im Vergütungsverzeichnis (VV RVG). Gesetzliche Gebühren eines Anwalts nach der Tabelle zu § 13 RVG seit 1. Juni 2025. Gerichtskosten, Reisekosten und vereinbarte Stundenhonorare sind nicht enthalten. Der Satz der Geschäftsgebühr wirkt nur bei außergerichtlicher Tätigkeit.

RVG-Gebührentabelle 2025: volle Gebühr nach Gegenstandswert

Wert bis1,01,3
500 €51,50 €66,95 €
1.000 €93,00 €120,90 €
1.500 €134,50 €174,85 €
2.000 €176,00 €228,80 €
3.000 €235,50 €306,15 €
4.000 €295,00 €383,50 €
5.000 €354,50 €460,85 €
6.000 €414,00 €538,20 €
8.000 €533,00 €692,90 €
10.000 €652,00 €847,60 €
13.000 €707,00 €919,10 €
16.000 €762,00 €990,60 €
19.000 €817,00 €1.062,10 €
22.000 €872,00 €1.133,60 €
25.000 €927,00 €1.205,10 €
30.000 €1.013,00 €1.316,90 €
40.000 €1.185,00 €1.540,50 €
50.000 €1.357,00 €1.764,10 €
65.000 €1.456,50 €1.893,45 €
80.000 €1.556,00 €2.022,80 €
95.000 €1.655,50 €2.152,15 €
110.000 €1.755,00 €2.281,50 €
125.000 €1.854,50 €2.410,85 €
140.000 €1.954,00 €2.540,20 €
155.000 €2.053,50 €2.669,55 €
170.000 €2.153,00 €2.798,90 €
185.000 €2.252,50 €2.928,25 €
200.000 €2.352,00 €3.057,60 €
230.000 €2.492,00 €3.239,60 €
260.000 €2.632,00 €3.421,60 €
290.000 €2.772,00 €3.603,60 €
320.000 €2.912,00 €3.785,60 €
350.000 €3.052,00 €3.967,60 €
380.000 €3.192,00 €4.149,60 €
410.000 €3.332,00 €4.331,60 €
440.000 €3.472,00 €4.513,60 €
470.000 €3.612,00 €4.695,60 €
500.000 €3.752,00 €4.877,60 €

Werte nach § 13 Abs. 1 RVG in der Fassung des KostBRÄG 2025, ohne Auslagen und Umsatzsteuer.

Häufige Fragen

Wie berechnet man Anwaltsgebühren nach RVG?

Aus dem Gegenstandswert ergibt sich nach § 13 RVG eine volle Gebühr (1,0). Sie wird mit dem Gebührensatz aus dem Vergütungsverzeichnis multipliziert, etwa 1,3 für die Geschäftsgebühr. Dazu kommen die Auslagenpauschale von 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro, und 19 Prozent Umsatzsteuer.

Was kostet ein Anwalt bei 5.000 Euro Streitwert?

Die volle Gebühr beträgt bei 5.000 Euro 354,50 Euro. Eine außergerichtliche Vertretung mit 1,3-Geschäftsgebühr kostet damit 572,21 Euro einschließlich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Was ist die Geschäftsgebühr?

Sie fällt für die außergerichtliche Vertretung an, etwa ein Anspruchsschreiben. Der Rahmen reicht von 0,5 bis 2,5. Mehr als 1,3 darf der Anwalt nur verlangen, wenn die Sache umfangreich oder schwierig war (Nr. 2300 VV RVG).

Wird die Geschäftsgebühr auf die Klage angerechnet?

Ja, zur Hälfte, höchstens mit 0,75. Geht der außergerichtlichen Vertretung eine Klage in derselben Sache nach, mindert sich die Verfahrensgebühr entsprechend (Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG).

Wer zahlt die Anwaltskosten?

Im Gerichtsverfahren trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die gesetzlichen Gebühren beider Seiten, bei teilweisem Unterliegen wird gequotelt. Ausnahme: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst. Gerichtskosten sind in diesem Rechner nicht enthalten.

Wann gilt die neue RVG-Tabelle?

Die Gebühren nach § 13 RVG wurden durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 zum 1. Juni 2025 angehoben. Für Aufträge, die vorher erteilt wurden, gilt in der Regel noch die alte Tabelle (§ 60 RVG).

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